Individuelle Ernährungstherapie (nach § 43 Abs. 2 SGB V)
Ernährungstherapie richtet sich an Patienten mit bestehenden Erkrankungen, die durch eine Ernährungsumstellung ihre Beschwerden positiv beeinflussen wollen. Ich unterstütze Sie mit individuellen Lösungsansätzen, wobei die praktische Umsetzbarkeit im Alltag sowie Ihre persönlichen Vorlieben im Vordergrund stehen. Auch bei starkem Übergewicht (Adipositas) oder bei Übergewicht mit vorhandenen Begleiterkrankungen (wie z.B. Bluthochdruck) ist eine Ernährungstherapie sinnvoll.
Meine Themen-Schwerpunkte sind:
- Stoffwechsel und Körpergewicht
Übergewicht, Adipositas sowie bei geplanten Adipositasoperationen, Diabetes Mellitus,
Bluthochdruck,Fettstoffwechselstörungen, Nicht-alkoholische Fettleber, Gicht, etc.
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Laktose, Fruktose, Histamin, Gluten (Zöliakie), etc.
- Magen-Darm-Trakt
Verstopfung, Durchfall, Divertikulose/itis, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Reflux, etc.
- Immunsystem
Immundefekt/-schwäche, Rheuma, Krebs, etc.
- Skelett und Haut
Osteoporose, atopische Dermatitis
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für eine Ernährungstherapie (Rehabilitation § 43 Abs. 2 SGB V). Sie erfolgt auf ärztliche Zuweisung oder unter Vorlage einer Notwendigkeitsbescheinigung.
Die Höhe der Kostenübernahme wird von Ihrer Krankenkasse festgelegt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Gerne stehe ich für Rückfragen bereit und bespreche mit Ihnen die dafür notwendigen Voraussetzungen.