Ernährungsberatung Vital 100 
Das gesünder Leben Konzept by Antje Ruhwedel


Individuelle Ernährungstherapie (nach § 43 Abs. 2 SGB V)

 

Ernährungstherapie richtet sich an Patienten mit bestehenden Erkrankungen, die durch eine Ernährungsumstellung ihre Beschwerden positiv beeinflussen wollen. Ich unterstütze Sie mit individuellen Lösungsansätzen, wobei die praktische Umsetzbarkeit im Alltag sowie Ihre persönlichen Vorlieben im Vordergrund stehen. Auch bei starkem Übergewicht (Adipositas) oder bei Übergewicht mit vorhandenen Begleiterkrankungen (wie z.B. Bluthochdruck) ist eine Ernährungstherapie sinnvoll.


Meine Themen-Schwerpunkte sind:

  • Stoffwechsel und Körpergewicht

     Übergewicht, Adipositas sowie bei geplanten Adipositasoperationen, Diabetes Mellitus,

     Bluthochdruck,Fettstoffwechselstörungen, Nicht-alkoholische Fettleber, Gicht, etc.                    

  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten

     Laktose, Fruktose, Histamin, Gluten (Zöliakie), etc.

  • Magen-Darm-Trakt

     Verstopfung, Durchfall, Divertikulose/itis, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Reflux, etc.

  • Immunsystem

     Immundefekt/-schwäche, Rheuma, Krebs, etc.

  • Skelett und Haut

     Osteoporose, atopische Dermatitis 

 

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für eine Ernährungstherapie (Rehabilitation § 43 Abs. 2 SGB V). Sie erfolgt auf ärztliche Zuweisung oder unter Vorlage einer Notwendigkeitsbescheinigung. 

Die Höhe der Kostenübernahme wird von Ihrer Krankenkasse festgelegt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Gerne stehe ich für Rückfragen bereit und bespreche mit Ihnen die dafür notwendigen Voraussetzungen.

 


 

 

 
 
 
 
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